Die Bundesverfassung in Rätoromanisch

Seit 1938 ist Rätoromanisch als vierte Landessprache neben Deutsch, Französisch und Italienisch in der Bundesverfassung verankert. Da die Verfassung von 1848 nicht auf den Status des Rätoromanischen eingeht, ist es wenig erstaunlich, dass das Originaldokument nur in drei Sprachen verfasst wurde.

Das Rätoromanische blieb aber – trotz seines inoffiziellen Charakters – lebendig und die meistgesprochene Sprache im Kanton Graubünden. Folglich war es notwendig, den Text zu übersetzen, damit sich auch die rätoromanische Bevölkerung dazu äussern konnte.

Vermutlich ist es einer solchen Initiative zu verdanken, dass wir heute über eine rätoromanische Fassung der Bundesverfassung von 1848 verfügen. Der Text ist auf Sursilvan verfasst und diente wahrscheinlich als Abstimmungsmaterial für die Bündner Bevölkerung.

Es sind drei Exemplare der rätoromanischen Verfassung bekannt. Das erste befindet sich in der Kantonsbibliothek Graubünden, das zweite in der Zentralbibliothek Zürich und das dritte befindet sich aus unbekannten Gründen in der British Library in London. Dieses Exemplar, versehen mit dem Logo der britischen Bibliothek, wurde digitalisiert und kann hier angeschaut werden.