Der Sprint für eine neue Verfassung

Anfang 1848, wenige Wochen nach dem Ende des Bürgerkriegs, ist die Zeit reif für die Ausarbeitung der Grundlagen für eine Verfassungsrevision. Man knüpft am Auftrag der Kommission vom August 1847, der Revision des Bundesvertrags von 1815, an. Diese Kommission ist wegen der damaligen politischen Spannungen und des Ausbruchs des Sonderbundskriegs nie richtig aktiv geworden. Im Gegensatz zu dieser Kommission wird die Revisionskommission nun mit 23 Vertretern fast aller Kantone besetzt, auch mit solchen des unterlegenen Sonderbunds. Allerdings stammen diese Vertreter ausschliesslich aus der liberalen und radikalen Elite. Die Kommission nimmt ihre Arbeit am 17. Februar auf und beendet sie am 8. April 1848. Mit grosser Entschlossenheit formuliert sie in 31 Sitzungen während 51 Tagen ein revolutionäres Meisterwerk für einen europaweit einzigartigen demokratischen Bundesstaat.

1848 Bahnhof Zürich
1848 Bahnhof Zürich

Vom Todgeweihten zum Verfassungsvater

Jakob Robert Steiger aus dem konservativen katholischen Geuensee (LU) sympathisiert schon als junger Mann mit liberalen Ansichten. Er studiert, unter anderem in Deutschland und Frankreich, und wird zum engagierten Arzt. 1830 schliesst er sich als überzeugter Liberaler der Regenerationsbewegung an. Danach wird er Grossrat und Regierungsmitglied. Dann der Bruch: 1841 übernimmt in Luzern eine konservative Regierung die Macht, Steiger wird zu deren unerbittlichem Gegner. Als die Regierung die Jesuiten ruft, wird er zur treibenden Kraft hinter dem Freischarenzug von 1845, dem gescheiterten Putschversuch. Steiger wird festgesetzt und in einem spektakulären Prozess zum Tod verurteilt. Er flüchtet und wird in Zürich mit Jubel empfangen. Nach dem Sturz der Luzerner Regierung Ende 1847 kehrt Steiger zurück nach Luzern und an die Macht. Bald ist er auf Bundesebene gefragt. Im Februar 1848 nimmt er Einsitz in die Revisionskommission. Steigers bewegte persönliche Geschichte wird um ein Kapitel reicher: Er wird zu einem der Väter des demokratischen Bundesstaats.