Der Verfassungsentwurf in der Tagsatzung

Vom 11. Mai bis zum 27. Juni 1848 verhandelt die Tagsatzung in Bern über den Verfassungs¬vorschlag der Kommission. Diesem folgen die Kantonsvertreter in den meisten Punkten ohne grosse Debatte. Länger wird nur über die Gestaltung der Legislative diskutiert. Letztlich geht es um die Wahl zwischen einem zentralistischen und einem föderalistischen Modell. Bereits in der Kommission sind zahlreiche Varianten diskutiert worden, bis sich auf Vorschlag des Schwyzers Melchior Diethelm überraschend das System mit gleichberechtigtem National- und Ständerat gemäss US-Vorbild durchsetzt. An der Tagsatzung werden jedoch erneut zahlreiche Anträge vorgebracht. Diese reichen vom System mit ausschliesslicher Kantonsvertretung über eine Variante mit zwei Räten mit unterschiedlichen Kompetenzen bis hin zum zentralistischen Einkammermodell. Schliesslich findet das Zweikammersystem, wie wir es heute kennen, eine komfortable Mehrheit. Der gesamte Verfassungsentwurf geht den einen zu weit, den anderen zu wenig weit. In der Gesamtabstimmung erhält er nur 13 ½ von 22 Standesstimmen. Dies reicht indes aus, um ihn dem Volk zur Abstimmung unterbreiten zu können.

Letzte Tagsatzung 1847
Letzte Tagsatzung 1847

Der Gastwirtssohn, der Stubengelehrte und die Kammerfrage

Der Waadtländer Radikale Henri Druey gilt als einer der «Väter» der Bundesverfassung. Er nimmt in der vorberatenden Kommission, in der er auch als Sekretär wirkt, eine der aktivsten Rollen ein und vertritt den Entwurf dann an der Tagsatzung als Sprecher französischer Sprache. In der Kommission versucht er, indirekt ein unitarisches Einkammermodell durchzusetzen. Er scheitert jedoch und gerät darob in Streit mit dem Zürcher Jonas Furrer, der sein Vorgehen als unüberlegt kritisiert. Der Gastwirtssohn Druey hält Anwalt Furrer darauf beleidigt vor, lediglich ein «Stubengelehrter» zu sein. Inhaltlich sind sich die beiden eigentlich einig, dass eine grosse «Parlamentsstube» genüge. Doch Druey ändert nun seine Haltung und stimmt sowohl in der Kommission als auch an der Tagsatzung für das Zweikammersystem. Als Motivation für den Positionswechsel könnte man Animosität gegenüber Furrer vermuten. Ausschlaggebend waren aber wohl eher taktische Beweggründe: Druey will die Annahme der Verfassung nicht gefährden und rechnet damit, dass die Schweiz später ohnehin zum «Einheitssystem», zum Modell mit einer Kammer, übergehen wird. Es ist also keine Trotzreaktion, sondern vielmehr eine Fehleinschätzung, der wir möglicherweise unser heutiges Zweikammersystem verdanken.

Bundesrepräsentantinnen ohne Stimmrecht

Die Bundesverfassung stellt in Europa einen republikanisch-demokratischen Sonderfall dar. Hinsichtlich des Einbezugs der Frauen in die Politik legen die Mitglieder der Revisionskommission allerdings keinen avantgardistischen Entwurf vor. Auch den Abgeordneten der Tagsatzung kommt das Thema «Frauenstimmrecht» gar nicht in den Sinn, und keiner von ihnen stellt einen Antrag dazu. Den Frauen wird, dem Zeitgeist entsprechend, weder das aktive noch das passive Wahlrecht zugebilligt. Somit sind die Frauen im neuen eidgenössischen Parlament nicht vertreten. Sichtbar sind sie im jungen Bundesstaat aber trotzdem: Frauenfiguren nehmen nämlich einen prominenten Platz in der Symbolik der Eidgenossenschaft ein. Das Münz- und Briefmarkenwesen wird vereinheitlicht. Neben dem Schweizerkreuz bedarf man weiterer verbindender nationaler Zeichen und Identifikationsfiguren. Nach 1848 wird Helvetia als Nationalallegorie zur dominierenden und überall sichtbaren Personifikation des Bundesstaates. Neben ihr wird Libertas, die Allegorie der Freiheit, stark in Szene gesetzt. Dieses Frauenduo stellt auf Bundesebene sogar Wilhelm Tell in den Schatten. Bei Feierlichkeiten werden sie bisweilen von Schauspielerinnen dargestellt. An die Urnen werden aber auch Helvetia und Libertas nicht vorgelassen.

Volksabstimmung über die Bundesverfassung

Vor der Abstimmung können sich die im Sonderbundskrieg unterlegenen Katholisch-Konservativen, die dem Verfassungsentwurf ablehnend gegenüberstehen, nicht mehr zu einem effizienten Abwehrkampf aufraffen. Bei der Ausarbeitung des Entwurfs haben sich innerhalb des Freisinns die Liberalen durchgesetzt, die sich nun auch stark für die Annahme einsetzen. Den linken Radikalen ist die Vorlage zu wenig zentralistisch und einheitsstaatlich. Sie unterstützen sie aus übergeordneten Überlegungen aber letztlich dennoch. So stimmen eine grosse Mehrheit der Bevölkerung und 15 ½ Kantone dem Verfassungsentwurf schliesslich zu; 6 ½ Stände lehnen ihn ab. Die Zustimmungsrate variiert erheblich: Glarus vermeldet 100 Prozent, Obwalden nur 3. Gemäss dem noch geltenden Bundesvertrag von 1815 müssten alle Kantone einer Änderung zustimmen, doch setzt die freisinnige Mehrheit an der Tagsatzung durch, dass nun auf die Mehrzahl abgestellt wird. Auf dieser Basis wird am 12. September 1848 die Annahme der Bundesverfassung bekannt gegeben. Formell tritt der alte Bundesvertrag am 16. November 1848 ausser Kraft, nach der Konstituierung der Bundesversammlung und der Wahl des Bundesrates. Für die Schweiz ist es eine Zeitenwende.

Mutter ohne Vorbildfunktion

In Sachen faire Wahlen und Abstimmungen gilt die Schweiz heute international als Vorbild. Das ist nur so, weil jene erste über den Bundesverfassungsentwurf nicht den Standard gesetzt hat. Die «Mutter aller eidgenössischen Abstimmungen» kann tatsächlich nicht als vorbildlich gelten. In Ermangelung eines nationalen Wahlgesetzes sind die Kantone im Sommer 1848 für deren Durchführung verantwortlich. Es gilt das Männerstimmrecht, das kantonal unterschiedlich weiter eingeschränkt wird. An verschiedenen Daten führen die meisten Kantone Volksabstimmungen durch, in fünf Kantonen entscheidet die Landsgemeinde. In zwei Ständen wird das Volk gar nicht befragt: In Graubünden entscheiden die Gerichtsgemeinden, in Freiburg das liberal dominierte Kantonsparlament. In Luzern lässt die eingesetzte liberale Regierung die nicht abgegebenen Stimmzettel dem Ja-Lager zuschlagen. So widerspiegelt weder die offizielle Zahl der annehmenden Ständestimmen noch jene der Ja-Stimmen der Wahlberechtigten die tatsächlichen Verhältnisse. Trotz aller Unregelmässigkeiten: Der Verfassungsentwurf wäre wohl auch bei einer Abstimmung gemäss heutigem Standard klar angenommen worden.