Durch Wahlen Fakten schaffen

Im September 1848 erklärt die Tagsatzung die neue Bundesverfassung als angenommen. Nun wird in den Kantonen die Organisation der Wahlen für das nationale Parlament an die Hand genommen. Es soll nur wenige Wochen dauern, bis die Institutionen des neuen Staates personell besetzt und funktionsfähig sind. Es ist ein weiterer politischer Parforceritt in diesem bewegten Jahr 1848. Im Oktober schliesslich werden die Wahlen in den Nationalrat und in den Ständerat durchgeführt, im November konstituieren sich die beiden Kammern und bestimmen ihre Vorsitzenden. Danach wählt die Vereinigte Bundesversammlung den Bundesrat, den Bundeskanzler und das Bundesgericht. Der bislang einzige demokratische Bundesstaat im sonst monarchistischen Europa ist zum Leben erweckt.

Ausschnitt Bundesversammlung 1848-1920
Ausschnitt Bundesversammlung 1848-1920

Ein gleichermassen aufgeregter wie stiller Wahlkampf für den Nationalrat

«Passt auf, Eidgenossen», warnt die «NZZ» im Oktober 1848, man solle sich in Acht nehmen vor den «Sonderbundsmännern», die nun in die Räte gewählt werden. Die Fronten für die kurzfristig angesetzten Wahlen in den Nationalrat im Oktober 1848 sind dieselben wie im Bürgerkrieg: hier die liberal-radikalen Befürworter des Bundesstaats, dort die Katholisch-Konservativen, welche die neue Ordnung ablehnen. Trotzdem verläuft der Wahlkampf ruhig, die Leidenschaften sind schon im Bürgerkrieg verausgabt worden. Zudem mangelt es den Konservativen an Möglichkeiten, um mit ihren Gegnern auf Augenhöhe zu streiten. Die Organisation der Wahl überlässt die Tagsatzung den Kantonen. Das erleichtert es den Liberal-Radikalen, der Opposition die Teilnahme zu erschweren. Laut Verfassung kommt auf 20 000 Einwohner ein Sitz, wobei jedem Kanton und Halbkanton mindestens einer zusteht. Der erste Nationalrat zählt 111 Mitglieder. Gewählt wird im Mehrheitswahlrecht an Wahlversammlungen. Die Radikal-Liberalen erringen eine komfortable Mehrheit, die Radikalen 79 Sitze und die Liberalen 11, die Katholisch-Konservativen 10 Sitze, die reformierten Konservativen 5 und die Linke 6 Sitze.

Wenig spektakulär: die ständerätlichen Wahlen

Die 44 Ständeräte werden durch die kantonalen Parlamente oder Landsgemeinden gewählt. Die meisten werden nicht direkt vom das Volk bestimmt. Die Kantone haben je zwei, die Halbkantone je einen Sitz. Der Ständerat gilt als Ersatz für die Tagsatzung. Die Sonderbundskantone haben hier ein überproportionales Stimmengewicht, was eine Konzession der Gewinner an die Verlierer des Sonderbundskriegs ist. Allerdings sind die Ständeräte in den meisten Kantonen nur für ein Jahr gewählt. Entsprechend beschränkt ist zunächst der politische Einfluss dieses Organs. So wenig spektakulär die Wahlen waren, so wenig überrascht der Wahlausgang: Die Freisinnigen erobern 30 der 44 Sitze. Sechs Sitze gehen an die Katholisch-Konservativen und acht Sitze an die gemässigten Liberalen.

Die Stunde null des eidgenössischen Parlamentarismus

Am Morgen des 6. November 1848 kündigen in Bern Kanonendonner und Glockengeläut einen besonderen Tag an. Die Stadt glänze wie ein kolossaler Zauberpalast, staunt ein Zeitungskorrespondent. Es gibt auch allen Grund dazu: Nach den ersten eidgenössischen Wahlen konstituieren sich Nationalrat und Ständerat, und zwar in Bern, zu dieser Zeit noch nicht Bundesstadt. Im reformierten Münster und in der katholischen Französischen Kirche finden zunächst Gottesdienste statt. Danach versammeln sich die Ratsmitglieder vor dem Berner Rathaus. Wieder donnern die Kanonen und läuten die Glocken. Waffen, militärische Ehrenbezeugungen und Trommelwirbel begleiten den Aufzug. Die Räte schreiten durch die mit Fahnen und Schriftbändern geschmückten Gassen zu ihren Sitzungslokalen. Der Ständerat tagt im bis dahin von der Tagsatzung genutzten Rathaus zum Äusseren Stand und der Nationalrat im Casino. Abends rundet ein prächtiges Bankett für die Räte im Theatersaal der Stadt Bern den Tag ab. Kein Wunder, dass die Ratsmitglieder Bern am Ende zur Bundesstadt wählen.

Die Anfänge in National- und Ständerat

Auf die langwierige Verlesung der Beglaubigungsschreiben der Gewählten folgt im Nationalrat eine politisch brisante Diskussion über die Gültigkeit der Wahlen in den vormaligen Sonderbundskantonen Uri und Obwalden. Anträge werden gestellt. Danach führt der Rat eine, so ein Korrespondent, «verzweifelt lange unerquickliche Diskussion» über das noch fehlende Ratsreglement. Den gordischen Knoten durchschlägt der tonangebende Radikale und kommende Bundesrat Ulrich Ochsenbein. Er schlägt die Einsetzung einer Kommission vor, wie sie zur Regelung der Vorbehalte um die Wahlen in Uri und Obwalden formiert worden ist. Diese Kommission legt nach zwei Tagen ein provisorisches Reglement vor. Denselben Ochsenbein wählt das Plenum am Tag darauf im fünften Wahlgang zu ihrem Präsidenten – die Wahl sei «ein schweres Werk» gewesen, berichtet danach ein erschöpfter Zeitungskorrespondent.
Ungleich ruhiger geht der Ständerat die Dinge an, auch die Wahlen: Mit 33 von 37 Stimmen wird der Zürcher Jonas Furrer zum Ratspräsidenten gewählt. Als Politiker des Ausgleichs und seiner grossen Verdienste in den entscheidenden Jahren 1847/48 wegen ist er eine Leitfigur im neuen Staat. Wenig überraschend ist denn auch seine kurze Zeit darauf erfolgende Wahl in den Bundesrat und zum Bundespräsidenten.

Eine typische Schweizer Politkarriere

Am 6. November 1848 eröffnet Georg Joseph Sidler als Alterspräsident die konstituierende Sitzung des Nationalrates und bringt die Feierlichkeit des Augenblicks mit den etwas hölzernen Worten zum Ausdruck, es bedürfe der «Rückhaltung und der Mässigung, um die gehörige Ruhe zu behalten». In seiner Herkunft und Karriere zeigt sich, dass es keine scharf gezogene Grenze zwischen Reformierten und Katholiken gibt: Sidler ist Katholik und ursprünglich Zuger, Bürger eines Kantons also, der sich 1845 dem Sonderbund anschliesst. Er prägt bis in die späten 1830er-Jahre als führender liberaler Politiker die Geschicke von Stadt und Kanton Zug. Zu dieser Zeit wird er zur Zielscheibe der erstarkenden katholisch-konservativen Opposition. 1845, als Zug Teil des Sonderbunds wird, nimmt der schon seit einigen Jahren im liberalen Kanton Zürich lebende Sidler im Zürcher Grossen Rat Einsitz und wird 1848 als Freisinniger in den Nationalrat gewählt, dem er bis 1861 angehört.

Und die Katholisch-Konservativen?

Es gibt Katholisch-Konservative, die eingeschworene Gegner des neuen Bundesstaats bleiben und dies auch im neuen Parlament deutlich zum Ausdruck bringen. Andere Katholisch-Konservative, junge Publizisten, Theologen und Journalisten, stehen hingegen grundsätzlich zu Verfassung und Bundesstaat, bekämpfen aber ebenso vehement die freisinnige Politik. Sie bilden die «junge Schule» und sammeln sich im Schweizerischen Studentenverein, später Sammelpunkt der neuen katholisch-konservativen Eliten. Sie wollen das konservative Zeitungs-, Vereins- und Parteiwesen wiederaufbauen. Ein erster Schritt dahin ist die Gründung eines eigenen Presseorgans, der «Schwyzer Zeitung» im Jahr 1849. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Publizist Josef Gmür aus Amden (SG). Damit ist die Saat gelegt, die später in Form von Abstimmungserfolgen und einem Sitz im Bundesrat Früchte trägt.

Prestige und Politik

Obwohl der Nationalrat und der Ständerat im Allgemeinen dieselben Befugnisse haben, ist der Nationalrat 1848 die prestigeträchtigere Kammer. Er geniesst den Ruf als Nationalversammlung, als Organ, das den Volkswillen und den Fortschritt verkörpert. Dem Ständerat hingegen haftet der Nimbus des Nachfolgeorgans der Tagsatzung an, er ist quasi ein Anachronismus. Er leidet auch unter der schnellen personellen Rotation, da die Ständeräte in vielen Kantonen nur für eine einjährige Amtsdauer gewählt sind – die Nationalräte dagegen für eine dreijährige. Zudem werden die Ständeratssitze ausser in den Landsgemeindekantonen nicht vom Volk, sondern durch die kantonalen Parlamente besetzt. Die gesetzgeberische Initiative geht denn auch vom Nationalrat aus. Eine nationale Politkarriere beginnt im Ständerat, wo man sich die Sporen abverdient, und wird dann gekrönt durch die Volkswahl in den Nationalrat. Dies ist aber nicht von Dauer, in puncto Ansehen und Einfluss wird der Ständerat den Nationalrat mit der Zeit überflügeln.

Wen macht das Parlament 1848 zum Bundesrat?

Furrer, Ochsenbein, Druey, Munzinger, Franscini, Frey-Herosé, Näff – diese Männer wählt die Vereinigte Bundesversammlung am 16. November 1848 in den Bundesrat. Nur vier Gewählte sind zugegen, lediglich einer nimmt die Wahl spontan an, zwei zögern die Annahme hinaus. Die Bundesversammlung berücksichtigt politische, sprachliche, regionale sowie konfessionelle Kriterien. Die vormaligen Sonderbundskantone jedoch werden erst Jahre später einen (liberalen) Bundesrat stellen können. Gewählt werden Politiker, die sich um den Bundesstaat verdient gemacht haben. Die Männer vereinigen nicht nur eine immense Fülle an Legislativ- und Exekutiverfahrung auf sich, dem einen oder anderen ist auch die «revolutionäre» Praxis nicht fremd. Manch einer hat früher eine Politik der direkten Aktion und der harten Hand gegenüber der gegnerischen Partei verfolgt, andere haben sich als Vermittler zwischen den Parteien einen Namen gemacht. Beinahe alle sind zuvor mit der Lösung des Sonderbundskonflikts und mit der Ausarbeitung der neuen Bundesverfassung befasst gewesen. Kurz: Die Bundesversammlung wählt Männer mit Eigenschaften, die dazu beitragen, das Überleben des jungen, innen- und aussenpolitisch noch fragilen Bundesstaats zu sichern.